Lokale Elektrizitätsgemeinschaft · Reichenbach im Kandertal

Solarstrom vom Nachbarn — günstiger und lokal.

Die LEG Fröschenmoos ist der direkte Stromaustausch zwischen Solar­anlagen und Verbrauchern in Reichenbach. Erzeugt wird im Quartier, verbraucht wird im Quartier — und alle profitieren: Produzenten erhalten mehr für ihren Strom, Verbraucher zahlen weniger.

In Kürze 60 Sekunden

Das Wichtigste in einem Atemzug

Wer keine Zeit hat — hier die fünf Dinge, die Sie über die LEG Fröschenmoos wissen sollten.

1

Eine LEG ist Solarstrom-Sharing. Nachbarschaften teilen Solarstrom direkt — die BKW bleibt Netzbetreiber, transportiert nur den Strom.

2

Verbraucher zahlen weniger. Bis zu 3.20 Rp/kWh günstiger als BKW Energy Green — durch fairen Energiepreis und 20 % Netzrabatt nach StromVV.

3

Produzenten verdienen mehr. 11 Rp/kWh statt 8 Rp (Privat) oder 5.50 Rp (Firma) BKW-Rückliefervergütung. Die 8 Rp sind die gesetzliche Mindestvergütung für Anlagen unter 30 kWp (6 Rp Energie + 2 Rp Herkunftsnachweis); grössere Anlagen über 30 kWp erhalten keine Mindestvergütung, sondern den schwankenden Marktpreis (Annahme ~5.50 Rp).

4

Kein Aufwand. Smart Meter erfasst alles automatisch alle 15 Minuten. Keine Installation, keine Umstellung.

5

Jederzeit kündbar mit 4 Monaten Frist. Grundgebühr CHF 40/Jahr (Privat) bzw. CHF 80/Jahr (Firma).

Was bringt mir die LEG?

Wählen Sie Ihre Situation

Je nachdem, ob Sie Solarstrom verbrauchen, produzieren oder beides tun, sieht der Vorteil anders aus. Wählen Sie unten Ihre Rolle — Sie sehen sofort die für Sie relevanten Zahlen.

Sie beziehen Strom — aber kein Solarpanel auf dem Dach.

Sie kaufen lokal produzierten Solarstrom direkt aus der Nachbarschaft, statt ihn vom nationalen Strommix zu beziehen. Zum gleichen Zähler, ohne Installation.

Geld-Ersparnis

~ CHF 105 /Jahr typisch (Energy Green, 4’500 kWh LEG-Anteil)
  • Ersparnis pro kWh: 0.70 Rp (vs. Energy Blue) bis 3.20 Rp (vs. Energy Green)
  • Durchschnittlicher Haushalt: 4’500 kWh aus LEG (~30 % des Jahresverbrauchs)
  • Grundgebühr: CHF 40/Jahr — bei typischer Ersparnis schnell amortisiert

Was Sie sonst gewinnen

  • 100 % erneuerbar & lokal: Strom aus Reichenbach, kein anonymer Mix
  • Preisstabil: LEG-Tarif wird jährlich am 1. Januar fixiert
  • Wertschöpfung bleibt im Dorf: Geld geht an Nachbarn, nicht an Konzerne
  • Kein Verzicht auf Versorgungs­sicherheit: BKW liefert weiter, wenn LEG nicht reicht

Sie haben eine PV-Anlage — und wollen mehr für Ihren Strom.

Statt Ihren Solarstrom-Überschuss zur tiefen BKW-Vergütung einzuspeisen, verkaufen Sie ihn direkt an Nachbarn — zu einem deutlich besseren Preis.

Mehr-Ertrag

~ CHF 185 /Jahr je 10 kWp (Privat)
  • LEG-Vergütung: 11.00 Rp/kWh — fix für ein Kalenderjahr
  • BKW-RLV Privat (≤30 kWp): 6.00 Rp + 2.00 Rp HKN = 8.00 Rp → +3.00 Rp Mehrertrag
  • BKW-RLV Firma (>30 kWp): ~5.50 Rp Marktpreis → +5.50 Rp Mehrertrag
  • Bezug bleibt: Eigenverbrauch ist immer wertvoller — die LEG bekommt nur Überschuss

Sicherheit gegen sinkende Vergütungen

  • BKW-Marktpreise schwanken — der LEG-Tarif ist verlässlich kalkulierbar
  • Bei Spotpreisen wird die LEG für Sie als Einspeiser attraktiver: in PV-reichen Stunden sind die Marktpreise für die Netzeinspeisung tief, der LEG-Tarif aber fix bei 11 Rp
  • Keine Anlage zu klein: bereits ab ~2.2 kWp lohnt sich die Mitgliedschaft
  • Kein Vertrag mit BKW: Ihre BKW-Verträge bleiben unverändert

Sie sind beides — Sie produzieren und beziehen Strom.

Der typische Fall im Einfamilienhaus mit Wärmepumpe: Sie speisen Überschuss ins LEG ein und beziehen abends/im Winter Strom aus der LEG. Doppelter Nutzen.

Doppelter Vorteil

~ CHF 250+ /Jahr (10 kWp, 15’000 kWh Bezug, Energy Green)
  • Produktion: Mehr-Ertrag durch LEG-Vergütung (11 Rp statt 8 Rp)
  • Bezug: Günstigerer Strom für die Stunden, in denen die PV nicht produziert
  • Eigenverbrauch: Bleibt unangetastet — wird automatisch zuerst genutzt
  • ZEV/vZEV-kompatibel: Mehrfamilienhäuser bleiben Vorrang vor LEG

Wie es technisch läuft

  • Der Smart Meter misst Produktion und Verbrauch alle 15 Minuten getrennt
  • Wasserkaskade-Logik: Eigenverbrauch → ZEV → LEG → BKW
  • Abrechnung: BKW + zusätzliche LEG-Abrechnung über unser Kundenportal
  • Sie müssen nichts steuern — alles läuft automatisch im Hintergrund
Funktionsweise

So funktioniert der lokale Stromaustausch

Eine LEG ist kein Stromnetz und kein Versorger — sie ist eine Vereinbarung zwischen Nachbarn, dass der lokal erzeugte Solarstrom zu fairen Preisen unter sich abgerechnet wird, bevor er zur BKW geht. Das physische Stromnetz und die Stromrechnung bleiben unverändert.

Der Ablauf — in 4 Schritten

01

Solarstrom wird produziert

PV-Anlagen im Fröschenmoos und Umgebung erzeugen Strom. Dieser steht der Gemeinschaft zur Verfügung, sofern nicht selbst gebraucht.

02

BKW misst alle 15 Minuten

Der Smart Meter jedes Teilnehmers erfasst Produktion und Verbrauch viertel­stündlich und meldet die Daten an den LEG-Abrechnungsdienst.

03

Proportionale Verteilung

Verfügbarer LEG-Strom wird anteilig nach Verbrauch auf alle Bezüger aufgeteilt — fair und automatisch, ohne menschliches Zutun.

04

Einfache Abrechnung

BKW rechnet wie bisher ab — die LEG erstellt zusätzlich eine Abrechnung über den intern getauschten Strom (Differenz zwischen LEG- und BKW-Tarif).

Was passiert mit meinem Solarstrom? Bildhaft erklärt

Stellen Sie sich Ihren Solarstrom wie Wasser vor, das von oben in eine Kaskade aus vier Becken fliesst. Jedes Becken wird zuerst befüllt, bevor das Wasser ins nächste überläuft. Ihr Strom bleibt also zuerst bei Ihnen — die LEG bekommt nur, was Sie selbst nicht brauchen.

Stufe 1

Eigenverbrauch

Ihr Haus, Ihre Geräte, Ihre Wärmepumpe. Wertvollster Strom, weil keine Abgaben oder Netzgebühren anfallen.

Stufe 2

ZEV / vZEV

Falls Sie ein Mehrfamilienhaus oder einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch haben: Mieter werden zuerst beliefert.

Stufe 3

LEG Fröschenmoos

Was Sie und Ihr ZEV nicht brauchen, geht an Nachbarn in der LEG — für 11 Rp/kWh.

Stufe 4

BKW (Rest)

Was niemand sonst braucht, geht an die BKW zur Rückliefer­vergütung (8 Rp privat, ~5.50 Rp Firma).

Wichtig: Die Kaskade läuft automatisch über die Smart Meter — Sie müssen nichts steuern. Wenn Ihre Wärmepumpe läuft oder Sie Ihr Auto laden, wird Ihr Solarstrom dort verbraucht und kommt gar nicht erst in die LEG. Die LEG „nimmt Ihnen also nichts weg" — sie nutzt nur den Überschuss, der sonst zum tieferen BKW-Marktpreis abfliessen würde.

Beispiel · 10 kWp PV (~9’500 kWh/Jahr) · ~3’500 kWh Eigenverbrauch · ~3’000 kWh in LEG · ~3’000 kWh an BKW

Begriffe, die immer wieder vorkommen Glossar

Die Stromwelt steckt voller Abkürzungen. Hier die wichtigsten in einem Satz erklärt — Sie können in den FAQ-Antworten weiter unten gerne darauf zurückkommen.

LEG — Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Vereinbarung zwischen Nachbarn im selben Trafo­stationskreis, Solar­strom direkt unter sich abzurechnen — gesetzliche Grundlage seit 1.1.2026.
ZEV / vZEV — Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Mehrere Wohn- oder Gewerbeeinheiten in einem Gebäude (oder mehreren angrenzenden) teilen sich PV-Strom ohne über das öffentliche Netz zu gehen.
RLV — Rückliefervergütung
Was die BKW pro kWh zahlt, wenn Sie Solarstrom-Überschuss ins Netz einspeisen — ohne Herkunftsnachweis.
HKN — Herkunftsnachweis
Zertifikat, dass Ihr Strom aus erneuerbarer Quelle stammt. Wird zusätzlich zum RLV vergütet (typ. +2 Rp/kWh).
VNB — Verteilnetzbetreiber
Betreiber des lokalen Stromnetzes — in Reichenbach: die BKW. Die LEG ändert nichts an dieser Beziehung.
Smart Meter
Digitaler Stromzähler mit Viertelstunden­messung. Voraussetzung für die LEG-Teilnahme — die BKW installiert ihn meist kostenlos.
StromVV Art. 19h
Schweizer Strom­versorgungs­verordnung — regelt seit 1.1.2026 den LEG-Netzrabatt: 40 % auf gleichem Niederspannungs­abgang, 20 % im selben Trafo­stationskreis.
Eigenverbrauch
Solarstrom, den Sie selbst produzieren und selbst verbrauchen — der wertvollste Strom überhaupt, weil keine Netz- und Abgabengebühren anfallen.

Was steckt rechtlich dahinter? Vertiefung

Für Interessierte mit Hang zum Detail — hier die rechtliche und technische Tiefe.

Rechtliche Grundlage: Revidiertes StromVG & Art. 19h StromVV

Die LEG existiert in der Schweiz erst seit dem 1. Januar 2026. Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG, „Mantelerlass Energie") und insbesondere Art. 17b StromVG sowie Art. 19h StromVV hat der Bundesrat erstmals geregelt, dass mehrere Liegenschaften über das öffentliche Verteilnetz hinweg Strom austauschen dürfen — nicht mehr nur innerhalb eines ZEV.

Konkret heisst das:

  • Die LEG-Teilnehmer bleiben Endkunden des VNB (BKW). Es ändert sich nichts an Versorgungspflicht, Mess­wesen oder Abgaben.
  • Auf den Netznutzungs-Arbeitspreis wird ein gestaffelter Rabatt gewährt: 40 % bei gleichem Niederspannungs­abgang, 20 % im selben Trafo­stationskreis, 0 % darüber hinaus.
  • Die LEG ist eine einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) oder ein Verein — sie hat keinen Gewinnzweck und ist nicht mehrwertsteuer­pflichtig (sofern nicht über CHF 100’000 Umsatz).
  • Mindestens ein Produzent und ein Bezüger müssen Mitglied sein.

Die LEG Fröschenmoos befindet sich auf der „Karte mit niedriger Rabattstufe" der BKW und erhält damit den 20-%-Rabatt auf den Netzarbeitspreis — siehe FAQ unten.

Wie der Smart Meter abrechnet — viertelstündlich

Jeder Smart Meter sendet alle 15 Minuten zwei Werte an die BKW: +kWh Bezug (was vom Netz gezogen wurde) und −kWh Einspeisung (was ins Netz floss). Die BKW konsolidiert diese 96 Datenpunkte pro Tag und übermittelt sie täglich über den Swisseldex Datahub an unser LEG-Abrechnungstool.

In jedem Viertelstunden­fenster wird folgende Logik angewendet:

  1. Summe aller Einspeisungen in der LEG (= verfügbarer LEG-Strom).
  2. Summe aller Bezüge aus der LEG (= Nachfrage).
  3. Ist Angebot > Nachfrage: jeder Bezüger erhält 100 % seines Bedarfs aus der LEG, der Rest geht an die BKW als Einspeisung.
  4. Ist Angebot < Nachfrage: jeder Bezüger erhält den Anteil seiner Nachfrage / Gesamtnachfrage · Angebot aus der LEG; der Rest kommt von der BKW.

Daraus entsteht für jeden Teilnehmer pro Monat eine LEG-Abrechnung mit dem fairen Innen­tarif von 11 Rp/kWh für den intern getauschten Strom.

Was ändert sich an meiner BKW-Rechnung?

Sehr wenig. Die BKW-Rechnung bleibt strukturell gleich — Sie erhalten weiterhin die monatliche bzw. quartals­weise Abrechnung mit allen 11 Positionen (Energie, Netz, Abgaben, Messung).

Nur zwei Positionen verändern sich:

  1. Die Energie­position (Energy Green/Blue/Grey) wird für den LEG-Anteil durch 11 Rp/kWh ersetzt — abgerechnet vom LEG-Dienstleister, nicht von der BKW.
  2. Der Netznutzungs-Arbeitspreis (8.39 Rp/kWh) wird für den LEG-Anteil um 20 % reduziert auf 6.71 Rp/kWh — der Rabatt erscheint direkt auf der BKW-Rechnung.

Sie erhalten also weiterhin eine BKW-Rechnung, plus zusätzlich eine kleine LEG-Rechnung über den intern getauschten Strom. Detaillierte Aufschlüsselung im Tarif-Bereich weiter unten.

Tarife & Vergleich

Was kostet eine kWh aus der LEG?

Die LEG hat einen einzigen, fairen Energiepreis: 11 Rp/kWh. Verglichen mit den vier BKW-Produkten ergeben sich folgende Differenzen — Basis 2026, Werte exkl. MwSt. Wer Energy Green bezieht, profitiert deutlich stärker als bei Energy Blue oder Grey.

Privater Haushalt — Verbraucher

BKW Energy Blue 2026, Niederspannung

BKW (Energie + Netz)18.41 Rp/kWh
LEG (Energie + Netz mit −20 %)17.71 Rp/kWh
Ersparnis pro kWh▼ 0.70 Rp/kWh
Bei 3’000 kWh aus LEG/Jahr~ CHF 21
Mit Energy Green: ▼ 3.20 Rp/kWh = ~ CHF 96/Jahr

Firma — Verbraucher

Bis 50 MWh/a in BKW-Grundversorgung

BKW (Energie + Netz)18.41 Rp/kWh
LEG (Energie + Netz mit −20 %)17.71 Rp/kWh
Ersparnis pro kWh▼ 0.70 Rp/kWh
Bei 15’000 kWh aus LEG/Jahr~ CHF 105
>100 MWh: freier Markt — siehe FAQ

Privater Produzent

PV-Anlage bis 30 kWp

BKW-RLV (6 Rp + 2 Rp HKN)8.00 Rp/kWh
Einspeisung in LEG11.00 Rp/kWh
Mehrertrag pro kWh▲ 3.00 Rp/kWh
Bei 4’000 kWh in LEG/Jahr~ CHF 120
BKW-Mindestvergütung 2026 nach revidiertem StromVG

Firma — Produzent

PV-Anlage über 30 kWp

BKW-RLV (Marktpreis)5.50 Rp/kWh
Einspeisung in LEG11.00 Rp/kWh
Mehrertrag pro kWh▲ 5.50 Rp/kWh
Bei 12’000 kWh in LEG/Jahr~ CHF 660
Marktpreis variiert — Annahme Schnitt 2026

Alle Angaben exkl. MwSt., ohne Gewähr. Netznutzung, Abgaben und Gemeinde­gebühren werden weiterhin direkt durch die BKW abgerechnet. LEG-Grundgebühr CHF 40/Jahr (Privat) bzw. CHF 80/Jahr (Firma).

Wie liest sich meine BKW-Stromrechnung — was wird durch die LEG günstiger? Tiefenblick

Eine BKW-Rechnung besteht aus 11 Positionen in vier Bereichen. Nicht alle werden durch die LEG-Mitgliedschaft beeinflusst — nur die Positionen, die am bezogenen Strom hängen und unter den Netznutzungstarif des Verteilnetzbetreibers fallen. Schematische Jahres­rechnung für einen Haushalt mit Wärmepumpe und ca. 15’000 kWh Jahresbezug auf Niederspannung, Tarifprodukt BKW Energy Green (100 % Schweizer Strom aus erneuerbaren Quellen, Stand 2026, alle Werte exkl. MwSt):

PositionWas ist das?BerechnungCHFLEG?
Energie (Lieferant BKW)
Grundtarif EnergieFixe Lieferanten-Grundgebühr.1 Jahr × 39 CHF/a39.00
Energie EinheitstarifDer eigentliche Strom — Energy Green: 12.52 Rp/kWh.15’000 kWh × 12.52 Rp1’878.00✓ ja
Netznutzung (Verteilnetzbetreiber BKW)
Grundtarif NetzFixe Hausanschluss-Gebühr.1 Jahr × 96 CHF/a96.00
Arbeit Einheitstarif NetzTransport durchs Verteilnetz pro kWh. 20 % LEG-Rabatt.15’000 kWh × 8.39 Rp1’258.50✓ −20 %
Systemdienstleistungen SwissgridGesetzliche Abgabe für nationale Netzstabilität.15’000 kWh × 0.27 Rp40.50
StromreserveAbgabe für nationale Wasserkraftreserve.15’000 kWh × 0.41 Rp61.50
Tarifzuschlag solidarisierte KostenZuschlag für system­relevante Kosten.15’000 kWh × 0.05 Rp7.50
Messung
Niederspannung ohne WandlermessungZählermiete — fix.1 Jahr × 79 CHF/a79.00
Abgaben & Leistungen
Gesetzliche FörderabgabeKEV (Förderung erneuerbar) + Gewässerschutz.15’000 kWh × 2.30 Rp345.00
Konzessionsabgabe GemeindeLokale Abgabe — gedeckelt CHF 300/Zähler.15’000 kWh × 1.50 Rp225.00
Total Jahr (exkl. MwSt)~ 4’030

Schnell-Lesehilfe: Von 11 Positionen sind nur zwei LEG-relevant — die Energie (Energy Green 12.52 Rp/kWh) und der Netznutzungs-Arbeitspreis (8.39 Rp/kWh, 20 % Rabatt). Alles andere bleibt gleich.

Mit LEG-Mitgliedschaft wird für jede LEG-kWh der Energiepreis durch 11 Rp ersetzt und der Netzarbeitspreis um 20 % reduziert (8.39 → 6.71 Rp):

BKW Energy Green: 12.52 + 8.39 = 20.91 Rp/kWh
LEG: 11.00 + 6.71 = 17.71 Rp/kWh
→ Ersparnis 3.20 Rp pro LEG-kWh

Bei 15’000 kWh/Jahr und einem realistischen LEG-Anteil von 30 %: 4’500 kWh × 3.20 Rp = CHF 144 Strompreis-Ersparnis abzüglich LEG-Grundgebühr CHF 40 = CHF 104 Netto-Vorteil pro Jahr.

Beispielrechnung schematisch. Reale Tarife je nach Anschluss­leistung, Tarifmodell und Standort­gemeinde unterschiedlich. Die LEG ändert nichts an der Lieferanten- und Netzbeziehung zur BKW — alle Positionen werden weiterhin von der BKW abgerechnet, der LEG-Strom-Anteil zusätzlich über unser eigenes LEG-Abrechnungstool im Kundenportal.

Ausblick 2027

Ab 2027 lohnt sich die LEG für Einspeiser noch mehr

Das neue Schweizer Stromgesetz ändert ab dem 1. Januar 2027 die Vergütung für Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird: Statt eines vierteljährlichen Durchschnitts­preises gilt neu der stündliche EPEX-Spotmarktpreis. Für Teilnehmer unserer LEG ist das eine gute Nachricht — der lokal geteilte Solarstrom bleibt davon unberührt.

Das Problem für Einzelanlagen ohne LEG: Der Börsenpreis schwankt stark. Ausgerechnet an sonnigen Sommer­mittagen, wenn schweizweit alle Solar­anlagen gleichzeitig einspeisen, fällt er oft gegen 0 Rappen oder wird sogar negativ. Wer dann nur ins Netz einspeist, erhält ab 2027 wenig bis nichts — genau in den Stunden mit der höchsten eigenen Produktion.

So schützt die LEG ihre Einspeiser: Innerhalb der LEG wird Ihr Solarstrom zuerst lokal an Nachbarn weitergegeben — zum fixen LEG-Tarif von 11 Rp./kWh, bevor überhaupt etwas ins öffentliche Netz fliesst. Nur der Überschuss landet am Spotmarkt. Damit ist jede in der LEG verbrauchte Kilowatt­stunde vollständig vom Börsenpreis entkoppelt — und der Vorteil der LEG wächst ab 2027 spürbar.

Ein Vergleich pro eingespeister Kilowattstunde (Werte illustrativ, EPEX schwankt — ohne Gewähr):

Grössere Anlagen > 30 kWp

z.B. Firmen — rein marktbasiert

Netzeinspeisung Sommermittag ab 2027~ 0–3 Rp/kWh
Einspeisung in LEG (fix)11.00 Rp/kWh
Vorteil pro LEG-kWh▲ bis ~ 11 Rp/kWh
Keine gesetzliche Mindestvergütung — vom Spotmarkt am stärksten betroffen, deshalb grösster LEG-Gewinn.

Private Prosumer < 30 kWp

Haushalte mit eigener PV-Anlage

Mindestvergütung Netz (Quartalsausgleich)6.00 Rp/kWh
Einspeisung in LEG (fix)11.00 Rp/kWh
Vorteil pro LEG-kWh▲ ~ 5 Rp/kWh
Zusätzlich abgesichert: Für Anlagen unter 30 kWp gilt für die Netz­einspeisung eine gesetzliche Mindest­vergütung von 6 Rp./kWh.

70-%-Einspeisebegrenzung: Bei Solar­anlagen, die ab 2026 ans Netz gehen, wird die Leistung am eigenen Einspeisepunkt auf 70 % der installierten PV-Leistung (kWp) begrenzt — eine Netzschutz­massnahme im Wechsel­richter, pro Netzanschluss individuell. Bestehende Anlagen sind erst beim Wechsel­richter-Austausch betroffen. Das ist kein dauerhafter Abzug: Gekappt wird nur die Spitze in wenigen Stunden, der Jahres­verlust liegt unter 3 % (mit Eigenverbrauchs-Steuerung meist unter 1 %). Senken lässt sich die Abregelung nur durch Eigenverbrauch im eigenen Haus oder einen Speicher. An dieser Regel ändert die LEG nichts — ihr Vorteil liegt nicht in weniger Abregelung, sondern im besseren Preis für den eingespeisten Strom (fix 11 Rp. statt Spotmarkt).

Wo die Abregelung greift — und warum der Wechselrichter trotzdem voll produzieren darf

Die 70-%-Grenze sitzt nicht am Wechselrichter, sondern am Einspeisepunkt — der Grenze zwischen Ihrem Haus und dem öffentlichen Netz. Was Sie im selben Moment selbst verbrauchen, passiert davor und entlastet diesen Punkt.

PV-Anlage & Wechselrichter
darf volle Leistung produzieren — auch über 70 %
Haus (Prosumer)
Eigenverbrauch (Wärmepumpe, Boiler, E-Auto, Batterie) zieht Strom ab — vor dem Einspeisepunkt
Einspeisepunkt hier: max. 70 % ins Netz
BKW-Netz & LEG
nur der Überschuss nach Eigenverbrauch — auf 70 % gekappt — fliesst übers BKW-Netz an die LEG-Nachbarn

Je mehr im Haus selbst verbraucht wird, desto seltener erreicht der Überschuss am Einspeisepunkt überhaupt die 70-%-Grenze — deshalb ist der Ertragsverlust so gering. Schematische Darstellung.

Was wir als LEG dafür tun

Stand Juni 2026, Änderungen vorbehalten. Die genannten Spotmarkt­werte sind illustrativ und ohne Gewähr — der Börsenpreis schwankt stündlich. Massgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Grundlagen (Stromgesetz CH, ElCom-Verfügungen) sowie der Gründungs­vertrag der LEG Fröschenmoos.

Rentabilität — interaktiv

Wann lohnt sich die Mitgliedschaft?

Aus den Tarif-Differenzen ergibt sich der jährliche Nutzen — nach Abzug der Grundgebühr. Grüne Zone = Gewinn, rote Zone = Kosten überwiegen noch. Wählen Sie unten Ihre Rolle und Ihr aktuelles BKW-Produkt.

Vergleich gegen:
Privat
2.2 kWp
PV-Mindestgrösse
Firma (>30 kWp)
2.1 kWp
Theoret. Mindest-PV
Break-even-Analyse LEG Fröschenmoos.
Welche Annahmen liegen den Berechnungen zugrunde? Methodik
  • PV-Ertrag: 950 kWh/kWp·a (Schweizer Mittelwert; je nach Standort/Ausrichtung 850–1’050).
  • LEG-Einspeisung Privat: 65 % der Produktion fliessen ins LEG, 35 % Eigenverbrauch.
  • LEG-Einspeisung Firma: 75 % der Produktion fliessen ins LEG (höherer Überschuss­anteil).
  • Mehrertrag pro kWh ins LEG: +3.00 Rp Privat (LEG 11 − BKW-Min. 8.00 inkl. HKN), +5.50 Rp Firma (LEG 11 − BKW-Markt ~5.50).
  • Ersparnis pro kWh LEG-Bezug: Energy Blue 0.70 Rp · Energy Green 3.20 Rp · Energy Grey −0.30 Rp.
  • Prosumer-Verbrauch: 1’575 kWh/a Privat, 7’000 kWh/a Firma typisch.
  • Grundgebühren: CHF 40/a Privat, CHF 80/a Firma — bereits abgezogen.

Alle Werte ohne Gewähr. Individuelle Rentabilität hängt von Ausrichtung, Eigenverbrauch und tatsächlichem LEG-Anteil ab.

Gemeinschaft

Wer kann mitmachen?

Die LEG Fröschenmoos vereint Liegenschaften in der Gemeinde Reichenbach im Kandertal — Privathaushalte, Gewerbe und Landwirtschaft im gleichen BKW-Trafo­stationskreis.

Voraussetzungen für die Aufnahme
  • Liegenschaft muss in der Gemeinde Reichenbach im Kandertal liegen. Andere Gemeinden sind aktuell nicht aufnahmefähig.
  • Jede Anfrage wird vorgängig durch die BKW geprüft (Netzebene, Trafo­stationskreis, Smart Meter). Erst nach BKW-Bestätigung erfolgt die definitive Aufnahme.
Eignung selbst prüfen — über die BKW-Karte

Die BKW stellt eine interaktive Karte bereit, auf der Liegenschaften für eine LEG sichtbar sind. Die LEG Fröschenmoos liegt auf der „Karte mit niedriger Rabattstufe" (20 % Netzrabatt). Geben Sie im Suchfeld „Reichenbach im Kandertal" ein — Liegenschaften mit gleicher Punktfarbe und -bezeichnung können gemeinsam eine LEG bilden.

Zur BKW-LEG-Karte →

Privater Haushalt
Verbraucher
Bezieht günstigen Solarstrom aus der Gemeinschaft.
PV-Anlage Privat
Produzent · ≤30 kWp
Verkauft Überschuss zu mehr als BKW-RLV.
Gewerbe & Industrie
Verbraucher / Prosumer
Profitiert besonders beim Hochtarif.
Landwirtschaft
Produzent + Bezüger
Grosse Dachanlagen liefern günstig in die Gemeinschaft.
PV-Anlage Firma
Produzent · >30 kWp
Bis zu doppelte Vergütung gegenüber BKW-Marktpreis.
MFH / ZEV
Produzent + Bezüger
LEG kombiniert mit bestehendem ZEV.
Öffentliche Gebäude
Verbraucher / Prosumer
Schulen, Kirchen, Gemeindehaus willkommen.

Ihre Liegenschaft?
Jetzt anfragen →
Beitritt

In 4 Schritten dabei

Der Beitritt ist einfach. Die Kündigung ist jederzeit mit 4 Monaten Frist auf ein Monatsende möglich.

01

Anfrage stellen

Kontaktformular ausfüllen oder Marc Allenbach direkt schreiben.

02

Prüfung durch BKW

BKW bestätigt Netzebene und Smart Meter. Dauert in der Regel 2–4 Wochen.

03

Vertrag

Beitrittsvertrag und Datenanmeldung beim VNB unterzeichnen.

04

LEG-Strom geniessen

Ab dem nächsten Monatsbeginn fliesst LEG-Strom in Ihre Abrechnung.

Jetzt Anfrage stellen
Häufige Fragen

FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen — von Versorgungssicherheit bis zur Tarifänderung. Filtern Sie nach Thema, oder lesen Sie alles am Stück.

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?
Reicht der LEG-Strom nicht aus, beziehen Sie Reststrom automatisch von der BKW zum normalen Tarif. Es gibt keine Versorgungsunterbrüche — die LEG ergänzt die BKW-Versorgung, ersetzt sie nie.
Muss ich in der Gemeinde Reichenbach wohnen?
Ja. Aufgenommen werden ausschliesslich Liegenschaften in der Gemeinde Reichenbach im Kandertal. Zusätzlich muss die BKW bestätigen, dass die Liegenschaft im selben Trafo­stationskreis liegt — diese Prüfung erfolgt vor jeder Aufnahme.
Brauche ich einen Smart Meter?
Ja, für die LEG-Teilnahme ist eine Viertel­stundenmessung obligatorisch. Falls Ihr Zähler noch keiner ist, installiert ihn die BKW — meist ohne Mehrkosten. Bis 2027 werden ohnehin alle Schweizer Haushalte mit Smart Metern ausgestattet.
Wie wird der LEG-Strom abgerechnet?
Die BKW liefert die Viertelstunden­daten digital. Wir berechnen den LEG-Anteil pro Teilnehmer automatisch über unser eigenes Kundenportal und stellen eine separate Rechnung. Die BKW-Rechnung erhalten Sie wie bisher.
Warum 20 % Rabatt auf die Netznutzung — und nicht 40 %?

Die Stromversorgungsverordnung (Art. 19h StromVV, in Kraft seit 1.1.2026) staffelt den Rabatt nach durchquerten Netzebenen:

  • 40 % — alle Teilnehmer am selben Niederspannungs­abgang (gleicher Trafostrang).
  • 20 % — Teilnehmer im selben Trafo­stationskreis, der Strom läuft über die Trafostation.
  • 0 % — über mehrere Trafo­stationskreise hinaus.

In der LEG Fröschenmoos sind die Liegenschaften nicht am selben Trafostrang — der Strom fliesst über die Trafostation. Damit greift der 20-%-Rabatt.

Kann ich die LEG wieder verlassen?
Ja, jederzeit mit einer Frist von 4 Monaten auf ein Monatsende, schriftlich (E-Mail genügt) an den LEG-Vertreter. Der Austritt eines Teilnehmers löst die LEG nicht auf — sie bleibt bestehen, solange mindestens ein Produzent und ein Bezüger Mitglied sind.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Grundgebühr für Administration und Abrechnung beträgt CHF 40/Jahr für Privathaushalte und CHF 80/Jahr für Firmen. Der Solarstrom selbst wird zum LEG-Tarif von 11 Rp/kWh abgerechnet, die Netznutzung mit 20 % Rabatt durch die BKW.
Was passiert, wenn die fixen Kosten der BKW-Stromrechnung steigen?

Die fixen BKW-Anteile (Hausanschluss-, Netzgrundgebühr, Zählermiete; typisch CHF 100–200/Jahr) bleiben auch als LEG-Mitglied unverändert. Auswirkungen einer Erhöhung:

  • Die absolute LEG-Ersparnis pro kWh bleibt unverändert — sie hängt nur am Energie- und Netz-Arbeitspreis.
  • Der Break-even verschiebt sich nicht. Eine Privat-PV-Anlage ab ~2.2 kWp bleibt rentabel.
  • Wenn die BKW gleichzeitig den Netzarbeitspreis anhebt, wird die LEG sogar attraktiver: 20 % Rabatt auf höheren Wert = mehr Ersparnis.
Was bedeuten RLV und HKN — und was zahlt die BKW aktuell für eingespeisten Solarstrom?

Die Vergütung beim Verkauf an die BKW besteht aus zwei Teilen:

  • RLV — Rückliefervergütung: Bezahlung für die elektrische Energie.
  • HKN — Herkunftsnachweis: Zertifikat, dass der Strom aus erneuerbarer Quelle stammt.

Tarife BKW 2026:

  • Anlagen bis 30 kWp (Privat): garantierte Mindestvergütung 6.00 Rp + 2.00 Rp HKN = 8.00 Rp/kWh.
  • Anlagen über 30 kWp (Firma): rein marktbasiert, Annahme ~5.50 Rp/kWh (Marktpreis schwankt).

Die LEG zahlt allen Produzenten fix 11.00 Rp/kWh. Mehrertrag also +3.00 Rp für Privat- und +5.50 Rp für Firmen-Anlagen.

Warum kann die LEG einen festen Preis von 11 Rp./kWh verrechnen?

Weil die LEG ihren internen Tarif selbst festlegt. Innerhalb der Gemeinschaft kaufen und verkaufen die Teilnehmer den Strom direkt untereinander — es gibt keinen Börsen- oder Marktpreis dazwischen, an den die LEG gebunden wäre. Die Teilnehmer vereinbaren den Preis frei.

Möglich ist das, weil der Energiepreis innerhalb der LEG ein Nullsummen-Geschäft ist: Was der Bezüger zahlt, erhält der Produzent. Solange der LEG-Tarif unter dem BKW-Bezugstarif und über der BKW-Rückliefervergütung liegt, profitieren beide Seiten. 11 Rp./kWh liegt genau in diesem Fenster.

Wie die BKW bei der Grundversorgung legt die LEG diesen Preis heute als festen Jahrestarif fest — das sorgt für Planbarkeit, gerade weil die Vergütung für die Netz­einspeisung ab 2027 dynamisch (stündlich nach Spotmarkt) wird. Künftig ist auch für die LEG ein dynamisches oder gestuftes Modell denkbar, falls die Gemeinschaft das beschliesst. Wann und wie der LEG-Tarif angepasst wird, steht in der Frage «Wie und wann ändert die LEG ihre internen Tarife?».

Wie und wann ändert die LEG ihre internen Tarife?
  • Entscheidung: Die LEG-Gründer entscheiden mit einfacher Mehrheit.
  • Rhythmus: einmal jährlich, jeweils auf den 1. Januar — synchron mit BKW-Tarifanpassung.
  • Vorlaufzeit: Spätestens am 7. September wird der neue LEG-Tarif allen Mitgliedern schriftlich kommuniziert.
  • Sonderkündigungsrecht: Bei Tariferhöhung >5 % kann jedes Mitglied bis 30. November auf den 31. Dezember kündigen.
Können jederzeit neue Liegenschaften der LEG beitreten?

Ja. Nach LEG-Aktivierung am 1. Juli 2026 ist Beitritt laufend möglich:

  1. Anfrage über das Kontaktformular oder direkt an Marc Allenbach.
  2. Vorprüfung: Liegenschaft in Reichenbach, Smart Meter, gleicher Trafo­stationskreis.
  3. Antrag bei der BKW (~2–4 Wochen).
  4. Bei Bestätigung: Vertrag und Aufnahme jeweils auf den 1. eines Folgemonats.
Was, wenn die BKW-Tarife sich ändern?

Der LEG-Vorteil ist immer die Differenz zum BKW-Tarif:

  • Steigt der BKW-Bezugstarif: Ihre LEG-Ersparnis wird grösser.
  • Sinkt die BKW-RLV: Ihr Mehrertrag als Produzent wird grösser.
  • Steigt der Netzarbeitspreis: 20 % Rabatt auf höheren Wert = mehr Ersparnis.
Was, wenn der LEG-Tarif höher ist als mein aktueller BKW-Tarif?

Es kommt aufs BKW-Produkt an:

BKW-ProduktBKW-TotalLEG-TotalDifferenz
Energy Grey17.41 Rp17.71 Rp−0.30 Rp
Energy Blue18.41 Rp17.71 Rp+0.70 Rp
Energy Green20.91 Rp17.71 Rp+3.20 Rp
Freier Markt (>100 MWh)*~15.39 Rp17.71 Rp−2.32 Rp

* Annahme 7 Rp/kWh Energie aus dem freien Markt.

  1. Ökologisches Upgrade ohne Aufpreis: Energy Grey enthält Atomstrom — mit der LEG erhalten Sie zum gleichen Preis 100 % lokalen Solarstrom.
  2. Tarif-Stabilität: Der LEG-Tarif ist ein Kalenderjahr fix.
  3. Lokale Wertschöpfung: Geld bleibt bei Produzenten in Reichenbach.
  4. Doppelter Nutzen für Prosumer: Wer einspeist, profitiert immer.
Können Grossverbraucher (>100 MWh/a) im freien Markt der LEG beitreten?

Ja, technisch und rechtlich problemlos. Grossverbraucher bleiben Endkunden des VNB für die Netznutzung — und genau dort greift der 20-%-LEG-Rabatt.

  • Stabilität gegen Spotpreis-Volatilität: Der LEG-Tarif bleibt fix bei 11 Rp.
  • Beim eigenen PV-Anteil: Wer einspeist, profitiert über die LEG-Vergütung.
Was passiert bei dynamischen oder flexiblen Stromtarifen (Spotpreise)?

Für Produzenten wird die LEG noch attraktiver: Spotpreise sind in PV-reichen Stunden tief — der fixe LEG-Tarif von 11 Rp liegt deutlich darüber.

Für reine Verbraucher wird der Vorteil schmaler, dafür profitieren sie von Preisstabilität.

Anpassbar: Der LEG-Tarif kann auf ein Stufenmodell oder eine indexbasierte Formel umgestellt werden — Mehrheitsbeschluss genügt.

Was ist mit Datenschutz und meinen Zählerdaten?
Mit dem Beitrittsvertrag ermächtigen Sie die BKW, Ihre Messdaten viertel­stündlich digital an den LEG-Vertreter zu übermitteln. Die Abrechnung erstellen wir selbst über unser eigenes Kundenportal — die Daten werden nur für die LEG-Abrechnung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Betrieb entspricht den Schweizer Datenschutz­vorgaben (DSG).
Ändert sich für mich physikalisch etwas? Fliesst „mein" Strom wirklich zum Nachbarn?

Physikalisch fliesst der Strom immer zum nächsten Verbraucher — das ist auch ohne LEG so. Strom kennt keine Eigentümer; im selben Niederspannungs­netz vermischen sich alle Quellen.

Die LEG ist eine buchhalterische Vereinbarung: für jede kWh, die Sie ins Netz einspeisen und ein Nachbar gleichzeitig bezieht, wird in der Abrechnung der LEG-Tarif statt des BKW-Tarifs verwendet. Das ist gesetzlich klar geregelt und durch die Smart-Meter-Daten lückenlos nachvollziehbar.

Wie sieht es mit der Mehrwertsteuer (MWST) aus?

Die Rechnungsstellerin der LEG ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (von der MWST befreit gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG). Auf den LEG-Rechnungen wird daher keine MWST ausgewiesen — die Beträge sind Endpreise. Der LEG-Tarif (z. B. 11 Rp/kWh) versteht sich inklusive allfälliger MWST.

Für reine Verbraucher entsteht dadurch kein Nachteil: Sie zahlen schlicht den Endpreis, ohne MWST-Aufschlag.

Für mehrwertsteuerpflichtige Teilnehmer, die einspeisen (insbesondere Firmen): Die Einspeisevergütung wird Ihnen als Endbetrag ohne gesonderten MWST-Ausweis ausbezahlt (Gutschriftsverfahren). Das heisst nicht, dass die Vergütung mehrwertsteuerfrei ist — eine allfällig geschuldete MWST gilt als im ausbezahlten Betrag enthalten. Sie sind selbst dafür verantwortlich, diese Vergütung gegenüber der Steuerverwaltung korrekt zu deklarieren und die geschuldete MWST aus dem erhaltenen Betrag herauszurechnen und abzurechnen. Bitte klären Sie das vorgängig mit Ihrer Steuerberatung.

Was habe ich als Einspeiser ab 2027 von der LEG?

Ab dem 1. Januar 2027 wird Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, stündlich nach dem EPEX-Spotmarktpreis vergütet statt nach einem Quartals­durchschnitt. An sonnigen Sommer­mittagen — wenn Ihre Anlage am meisten produziert — fällt dieser Preis oft gegen 0 Rappen oder wird negativ.

In der LEG wird Ihr Strom dagegen zuerst lokal zum fixen LEG-Tarif von 11 Rp./kWh verkauft und ist damit vom Spotmarkt entkoppelt. Ihr Vorteil als Einspeiser wächst ab 2027:

  • Grössere Anlagen über 30 kWp (z.B. Firmen): keine gesetzliche Mindest­vergütung, vom Spotmarkt am stärksten betroffen — und profitieren deshalb am meisten von der LEG.
  • Private Anlagen unter 30 kWp: zusätzlich abgesichert durch die gesetzliche Mindest­vergütung von 6 Rp./kWh für die Netz­einspeisung; der in der LEG verbrauchte Anteil bleibt obendrein bei 11 Rp.
Was sind negative Strompreise und betreffen sie mich?
An einzelnen Stunden — typisch an sonnigen Sommer­mittagen — kann der Börsenpreis negativ werden. Das betrifft nur die Einspeisung ins öffentliche Netz. Innerhalb der LEG haben negative Preise keine Auswirkung: Der lokal geteilte Strom wird zum fixen LEG-Tarif verrechnet. Dank des hohen lokalen Eigenverbrauchs in unserer LEG ist der ins Netz fliessende Anteil ohnehin gering.
Was ist die 70-%-Einspeisebegrenzung — und was hat die LEG damit zu tun?

Bei neuen Solar­anlagen ab 2026 wird die Leistung, die am eigenen Einspeisepunkt ins öffentliche Netz fliesst, auf 70 % der installierten PV-Leistung (kWp) begrenzt. Eingestellt wird das im Wechsel­richter; es dient dem Netz­schutz.

Das ist kein dauerhafter Abzug von 30 %: Gekappt wird nur die Spitze in den wenigen Stunden, in denen die Anlage über 70 % läuft. Übers Jahr gehen deshalb weniger als 3 % der Produktion verloren.

Gilt das für meine bestehende Anlage? Nein, nicht sofort. Die Begrenzung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2026 ans Netz gehen. Anlagen, die vorher angeschlossen wurden, laufen unverändert weiter — die Regel greift bei ihnen erst, wenn der Wechsel­richter ausgetauscht wird.

Die Grenze gilt pro Netzanschluss individuell — für jeden Produzenten und jeden Wechsel­richter einzeln. Reduzieren lässt sich die Abregelung nur durch Eigenverbrauch im eigenen Haus (hinter demselben Anschluss) oder durch einen Batterie­speicher: Was im selben Moment im Gebäude verbraucht wird, fliesst gar nicht erst ins Netz. Die BKW erlaubt zudem eine dynamische Umsetzung über ein Energie­management­system, das die Spitze gezielt in Eigenverbrauch und Speicher lenkt — der reale Verlust liegt dann meist unter 1 %.

Die LEG ändert an der 70-%-Regel nichts — und das muss sie auch nicht. Ihr Nachbar bezieht den LEG-Strom über seinen eigenen Netzanschluss; physikalisch läuft Ihr Überschuss trotzdem über Ihren Einspeisepunkt. Der Nutzen der LEG liegt nicht in weniger Abregelung, sondern im besseren Preis: Der eingespeiste LEG-Anteil wird mit fix 11 Rp./kWh vergütet statt zum tiefen Spotmarktpreis.

Was ist der Swisseldex Datahub?
Der Swisseldex Datahub ist die offizielle Schweizer Plattform für den standardisierten Daten­austausch zwischen Netz­betreibern, Produzenten und Verbrauchern. Über SDAT-CH (Smart Data Exchange Switzerland) erhalten wir von der BKW die offiziellen, geeichten 15-Minuten-Messdaten — die Grundlage für eine korrekte LEG-Abrechnung.
Wie maximiere ich meinen LEG-Vorteil?

Verlagern Sie energie­intensive Geräte in die Tagesstunden zwischen 10 und 16 Uhr, wenn die Solar­produktion am höchsten ist:

  • Waschmaschine und Tumbler tagsüber laufen lassen
  • Wärmepumpe oder Boiler tagsüber aufheizen
  • E-Auto tagsüber laden

Jede so verbrauchte Kilowatt­stunde kostet Sie den günstigeren LEG-Tarif statt des BKW-Vollpreises — und erhöht zugleich den lokalen Eigenverbrauch, der ab 2027 besonders wertvoll ist.

Kontakt

Interesse? Schreiben Sie uns.

Füllen Sie das Formular aus, und wir melden uns innerhalb weniger Tage. Unverbindlich, kostenlos, ohne Verpflichtung.

LEG-Vertreter

Marc Allenbach
Marc Allenbach Immobilien AG
Fröschenmoosweg, 3713 Reichenbach im Kandertal

marc@allenbachs.ch

LEG-Nr. BKW: 102220-LB4PJM
Anzeigename: FROESCHENMOOS-LE
Provisorische Aktivierung: 1. Juli 2026

Beitrittsanfrage

Ihre Anfrage läuft neu bequem über unser Kundenportal. Dort erfassen Sie Ihre Angaben, und Sie können sich später direkt anmelden, um Ihre Daten zu vervollständigen und den Vertrag einzusehen.

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